Hinweise zur RauchwarnmelderpflichtDer Bayerische Landtag hat am 29.11.2012 beschlossen, für Neubauten und denBestand von Wohnungen eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht einzuführen. Wo müssen Rauchwarnmelder installiert werden?In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumenführen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.Grundsätzlich gehören Rauchwarnmelder an die Zimmerdecke, da sich Brandrauch immerzuerst unter der Decke sammelt. Bei offenen Verbindungen innerhalb der Wohnung, wiebei Treppen über mehrere Geschosse, ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelderzu installieren.
Für die Installation der Rauchwarnmelder sind die Bauherren und bei vorhandenen Wohnungendie Eigentümer verantwortlich. Die Verpflichtung der Eigentümer erstreckt sichauch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchwarnmelder durch neue Geräte.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern.